Eine zweite Klatsche vor Gericht, aber keine Konsequenzen. Die Politik ignoriert die Rechtsprechung. Nach dem Verwaltungsgericht Berlin, das in einem Grundsatzurteil festgestellt hatte, dass die Zurückweisung von Asylbewerbern ohne Ansehen der Person rechtswidrig ist, hat nun das Verwaltungsgericht Koblenz ebenso grundsätzlich festgestellt, dass die Kontrollen innerhalb des Schengenraumes prinzipiell rechtswidrig sind, weil die Bundesregierung den von ihr behaupteten Notfall (in Sachen Zustrom von Migranten und Aufnahmekapazität) nicht nachweisen kann. Hier ist das Urteil zu finden.
Ich habe in der Vergangenheit mehrfach darauf hingewiesen (hier zuletzt), wie absurd und europafeindlich die von Deutschland systematisch durchgeführten Grenzkontrollen sind. Ohne nachweisen zu können, dass die Maßnahme merkliche Auswirkungen auf die Zuwanderung hat, verstößt Deutschland legal und moralisch gegen europäische Vereinbarungen und schafft so – zusätzlich zu all den anderen Provokationen der europäischen Partner – ohne jeden Sinn neue Feindschaft.
Auch die Art und Weise, wie die Bundesregierung mit der Justiz umgeht, ist skandalös. Dobrindt sagte vergangene Woche in Luxemburg (hier zitiert), dass er das Urteil zur Kenntnis nehme, es sich aber um einen Einzelfall handele und die Bundesregierung in Berufung gehen wolle. „Eine Unzulässigkeit der Binnengrenzkontrollen geht mit dem Urteil nicht einher. Die Binnengrenzkontrollen werden daher fortgesetzt.“ Das ist erneut eine glatte Lüge. Wie schon beim Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts (auch da hatte Dobrindt von einem Einzelfall gesprochen) handelt es sich auch hier um ein Grundsatzurteil, bei dessen Begründung die Richter sich sehr viel Mühe gegeben haben.
Ich kann dazu nur wiederholen, was ich schon im vergangenen Sommer gesagt habe: „So lernen wir also, dass der Bundesinnenminister Polizeibeamte auf eine Mission schickt, die – nun schwarz auf weiß durch ein Gerichtsurteil bestätigt – mit hoher Wahrscheinlichkeit auch von den höchsten Gerichten (dem Europäischen Gerichtshof) als rechtswidrig eingestuft werden wird. Wir lernen jedoch auch, dass Gerichtsurteile einfach ignoriert werden, wenn sie der politischen Führung nicht passen. Schließlich lernen wir, dass sich die politische Elite in Deutschland weigert, die Konsequenzen der eigenen Entscheidungen in der Europäischen Union ernst zu nehmen. Zu Europa bekennt man sich gerne, aber das gilt nur genau so lange, wie es den eigenen Interessen nicht im Weg steht.
Schon die verheerenden Beschlussversuche, die Friedrich Merz im Januar angezettelt hat und mit Hilfe der AfD (und einiger anderer) durchsetzen wollte, haben gezeigt, dass mit CDU und CSU keine rationale europäische Politik zu machen ist (wie hier gezeigt). Dobrindt und Ko haben nicht einmal aus ihrem Maut-Debakel gelernt. Sie sind in ihrer bayrischen Enge einfach zu provinziell, um begreifen zu können, dass auch das stärkste Land in einem Kontinent wie Europa nicht einfach machen kann, was es will. Kooperation ist ihnen ein Graus und Unterordnung unter europäische Normen finden sie geradezu feige.“
Der Bürger soll sich staatstragend verhalten und „Recht und Ordnung“ möglichst widerspruchslos akzeptieren. Für eitle Politiker, die fürchten, es könnte ihnen ein Zacken aus der Krone fallen, wenn jeder merkt, dass sie falsch gelegen haben, gilt das nicht. Man geht in Berufung (die der Steuerzahler bezahlen muss), selbst wenn klar ist, dass man keine Chance hat. Wenn man dann endgültig vor Gericht verloren hat, ist viel Wasser den Rhein heruntergeflossen und die „verantwortlichen“ Politiker sind abgetreten und werden natürlich niemals zur Verantwortung gezogen. Auf dem Weg demoliert man die Demokratie und den Rechtsstaat, so gut es eben geht. Wir lernen: Vermeintlich konservative Politiker, die Recht und Gesetz wie eine Monstranz vor sich hertragen, sind die Ersten, die das Recht mit Füßen treten, wenn es ihnen in den Kram passt.