Wenn Top-Juristen anfangen, sich mit Ökonomik zu beschäftigen, wird es fast immer schlimm. Nur die ganz besonders klugen Juristen wissen nämlich, dass es besser ist, sich mit inhaltlichen Aussagen zurückzuhalten, wenn man von der Sache nichts versteht.
Der klassische Fall für eine im Nichts geendete Galoppade höchster Richter ist das vom damaligen Verfassungsgerichtspräsident Voßkuhle durchgeboxte Urteil zur Europäischen Geldpolitik im Jahr 2020. Das war in seiner Absurdheit kaum zu überbieten und ist, wie hätte es anders sein können, in der ersten Schublade verschwunden, die man gefunden hat, und niemand hat es jemals wieder herausgeholt (angehängt habe ich meinen ersten spontanen Kommentar dazu aus dem Jahr 2020). Es zeigt aber, wozu ehrgeizige Juristen in der Lage sind, wenn sie nicht rechtzeitig von ökonomischer Sachkenntnis gestoppt werden.
Nun hat sich eine Fast-Verfassungsrichterin, nämlich Frauke Brosius-Gersdorf, in der SZ mit einem genuin ökonomischen Thema auseinandergesetzt, und es ist wieder schrecklich ausgegangen. Brosius-Gersdorf nimmt sich das Thema Staatsschulden als Generationenproblem vor und vergleicht es leichter Hand mit dem Generationenproblem beim Klimawandel. Sie findet, dass das Verfassungsgericht, nicht anders als in seinem Klimaurteil von 2017, staatliche Schulden konsequent auf Generationengerechtigkeit geprüft werden muss. Sie schreibt:
„Ob der Klimabeschluss auf andere Bereiche wie Staatsschulden übertragbar ist, ist umstritten. Dafür spricht: Karlsruhe leitet Generationengerechtigkeit beim Klimaschutz maßgeblich aus Grundrechten ab, die in allen Lebensbereichen und für Menschen jeder Generation gelten. Trifft der Staat Entscheidungen, die mehrere Generationen belasten und später nicht mehr korrigierbar sind, müssen die Lasten gleichmäßig verteilt sein. Diese rote Linie gilt überall, wo die Mittel begrenzt sind und jeder Verbrauch die Restmittel reduziert – und damit künftige Handlungsfreiheit.
Daraus folgt: Ebenso wenig wie eine Generation das CO₂-Budget übermäßig aufzehren darf, darf sie bei der Finanzierung anderer Staatsaufgaben (wie Verteidigung) ungleich größere Verschuldungsmöglichkeiten als spätere Generationen haben. Eine weitere rote Linie dürfte überschritten sein, wenn eine Generation Schulden für den Konsum aufnimmt; Beispiel: Mütterrente. Diese dienen nicht langfristigen Investitionen und damit nicht den nachfolgenden Generationen.“
Brosius-Gersdorf geht noch einen Schritt weiter und da wird es hanebüchen. Weil eine gelockerte Schuldenbremse nun im Grundgesetzt steht, müsse man prüfen, ob das nicht verfassungswidrig ist, weil es gegen die sogenannten Ewigkeitsgarantiern im Grundgesetz verstößt. Wörtlich:
„Nun stehen die Lockerungen der Schuldenbremse aber im Grundgesetz. Sind sie verfassungswidriges Verfassungsrecht? Das gibt es – bei einem Verstoß gegen die Ewigkeitsgarantie des Grundgesetzes. Sie schützt den Kerngehalt des Demokratieprinzips gegen Änderungen. Mit ihm kollidiert die Schuldenbremse, wenn sie keinen wirksamen Schutz gegen eine Erosion der künftigen Gestaltungsfähigkeit des Staates bietet.
Wenn künftige Generationen und Gesetzgeber nicht mehr vergleichbare Handlungsspielräume haben wie heutige, kann die Demokratie Schaden nehmen. Demokratie lebt vom Wettstreit der Konzepte. Schwinden die politischen Gestaltungsmöglichkeiten, besteht die Gefahr, dass die Demokratie als Staats- und Regierungsform infrage gestellt wird.“
Mit anderen Worten: Selbst wenn es in Deutschland einmal eine weise Zweidrittelmehrheit im Parlament gäbe, die den ganzen Schuldensermon wieder aus dem Grundgesetzt herausstreichen würde, könnten es die Verfassungsrichter wieder hineininterpretieren, weil sie vermuten, dass die Demokratie in Frage gestellt wird, wenn der Staat zukünftigen Generationen vermeintlich Handlungsspielräume nimmt.
Das ist nicht mehr hanebüchen, das ist gefährlicher Unsinn. Darauf kommt Brosius-Gersdorf, weil sie denkt sie, man kann inhaltlich nichts falsch machen, wenn man den Positionen der „führenden deutscher Ökonomen“ folgt. Das ist der entscheidende Irrtum. Genau dann liegt man nämlich hundertprozentig neben der Sache.
Man sollte als Jurist immerhin wissen, dass man mit solchen Generationenaussagen total vermintes Gelände betritt. Die deutsche Variante von Ökonomik ist von so vielen Vorurteilen geprägt, dass man als logisch denkender Mensch fürchterliche logische Fehler machen kann, wenn man ihr ohne Nachdenken folgt. Das dürfen sich Juristen niemals erlauben.
Ich verweise hier auf einen Text, der vor einiger Zeit erschienen ist und die Zusammenhänge offenlegt. Man kann auch Topjuristen nicht ersparen, sich damit auseinanderzusetzen. Der gesunde Menschenverstand, die Logik, ist immer die letzte und entscheidende Basis für Wissenschaft und für die Juristerei gleichermaßen.
„Besonders erschreckend in der öffentlichen Diskussion ist, dass die wirtschaftspolitischen Handlungsoptionen und der staatliche Schuldensaldo immer in Isolation betrachtet werden. Es wird implizit unterstellt, der Staat habe keinen Einfluss auf die Volkswirtschaft insgesamt und von der Volkswirtschaft einschließlich des Außenhandels gingen keine Wirkungen auf den Staat aus. Das ist offensichtlich falsch. Gerade diejenigen, die beklagen, dass der Staat zu groß geworden ist und in allen Bereichen seine Macht ausspielt, unterstellen bei ihren finanzwissenschaftlichen Analysen, der Staat spiele keine Rolle. Umgekehrt ist der Einfluss noch offensichtlicher. Der Staat muss auf Verschlechterungen und Verbesserungen der wirtschaftlichen Lage reagieren, weil seine Einnahmen und seine Ausgaben (und das Wahlergebnis der Politiker) davon unmittelbar abhängen. Nur er kann prozyklisches Verhalten der Privaten ausgleichen und überwinden.
Der falsche Ausgangspunkt
Wer über staatliche Schulden spricht, ohne über das Sparen der privaten Sektoren einer Volkswirtschaft zu reden, hat von vorneherein das Thema verfehlt. Wer glaubt, es ginge vornehmlich darum, was der Staat mit dem geliehenen Geld macht, ob er es investiert oder ob er es konsumiert, liegt immer noch weit daneben. Wer aus der Schuldenfrage eine Generationenfrage macht, hat nicht einmal die Buchhaltung verstanden. Wer gar denkt, er könne bei den konsumtiven Ausgaben beliebig kürzen, ohne die Wirkung dessen auf durch Schulden finanzierte Investitionen zu beachten, ignoriert die Rolle der Unternehmen in einer Marktwirtschaft.
Wer über staatliche Schulden spricht, ohne über die globale Dimension des Problems zu reden, hat die entscheidenden Zusammenhänge ausgeblendet. Offensichtlich kann die Welt insgesamt immer nur so viel ausgeben, wie sie einnimmt. Es gilt aber auch umgekehrt: die Welt kann nur so viel einnehmen, wie sie ausgibt. Die Welt kann weder unter noch über ihren Verhältnissen leben. Nur einzelne Länder können Überschüsse der Einnahmen über die Ausgaben aufweisen (Leistungsbilanzüberschüsse), denen zwingend Leistungsbilanzdefizite in anderen Ländern gegenüberstehen.
Der Staat muss dafür sorgen, dass die Sparpläne auf der einen Seite und die Bereitschaft, sich zu verschulden auf der anderen Seite, unter Einschluss des Leistungsbilanzsaldos zu einer insgesamt zufriedenstellenden wirtschaftlichen Entwicklung führen. Das bedeutet, dass der Staat niemals auf eine rationale Art und Weise seine Schuldensituation einschätzen und bewerten kann, wenn er nicht weiß oder nicht beachtet, was bei den übrigen Sektoren passiert. Ignoriert der Staat diese Zusammenhänge, wird er am Ende dennoch hohe Schulden machen müssen, weil er für die dann zu erwartenden wirtschaftlichen Einbrüche und Krisen einstehen muss.
Was macht der Unternehmenssektor?
Im Zentrum jeder sinnvollen Analyse müssen immer die Unternehmen stehen. Das ist so, weil es die Einkommen der Unternehmen sind, die in der Marktwirtschaft am Anfang und am Ende jeder Kette von Käufen und Verkäufen stehen. Die Unternehmen beziehen das Residualeinkommen, also das Einkommen, das übrigbleibt, wenn bei einer Investition oder jeder anderen Transaktion alle vertraglich vereinbarten Zahlungen abgeleistet worden sind. Das Einkommen der Unternehmen über alle Sektoren hinweg ist immer eine Mischung aus solchen Einnahmen, die infolge von Investitionen generiert worden sind und solchen, die unmittelbar aus dem Konsum kommen. Diese Einnahmen entstehen, weil entweder die Unternehmen selbst oder die beiden anderen Sektoren (der Staat und die privaten Haushalte) Teile ihres Einkommens nicht sparen, sondern ausgeben.
Für die unternehmerischen Investitionsentscheidungen ist die Quelle der Einnahmen der Unternehmen unerheblich. Ob die Nachfrage, Kapazitätsauslastung und Gewinne in einem Unternehmen steigen, weil das Unternehmen direkt von staatlichen Aufträgen profitiert oder dadurch, dass die anderen Unternehmen oder die Arbeitnehmer insgesamt wegen der staatlichen Aufträge über mehr Einkommen verfügen, ist für seine Investitionsentscheidungen nicht von Bedeutung. Umgekehrt: Wenn die Nachfrage eines Unternehmens sinkt, obwohl der Staat mehr investiert, aber gleichzeitig bei den Sozialleistungen kürzt, was wiederum zu sinkender Konsumnachfrage führen, wird seine Investitionsentscheidung negativ ausfallen. Niemand kann sagen, das eine überwiege das andere oder, es sei in der Regel weniger schädlich, die Sozialausgaben des Staates zu kürzen als die öffentlichen Investitionen. …
Die Frage der Staatsschulden ist eine gesamtwirtschaftliche Frage
Jeder Mensch, der ein Minimalverständnis von Ökonomik hat, muss anerkennen, dass wir uns nur auf eine Theorie, die felsenfest beweisen würde, dass das Sparen immer und sofort zu Investieren und Verschuldung auf Seiten der Unternehmen führt, verlassen könnten. Eine solche Theorie gibt es jedoch nicht. Die sogenannte neoklassische Theorie hat allerdings, weil sie immerhin die Bedeutung der Problematik verstanden hat, über den Zins eine automatische Umwandlung von Sparen in Investieren zu konstruieren versucht.
Doch diese Theorie scheitert an den Einkommen der Unternehmen. Jedes Sparen vermindert nämlich unmittelbar die Einkommen der Unternehmen, wodurch eine Anregung der Investitionen über einen sinkenden Zins unmöglich wird. Die Tatsache, dass der Finanzierungssaldo der Unternehmen diese in den meisten Ländern der westlichen Welt seit etwa 20 Jahren als Nettosparer ausweist, zeigt unzweifelhaft, dass es den neoklassischen Nexus nicht gibt. Wer das bei einer Schuldenanalyse ignoriert, kann sich nicht mehr auf Wissenschaft berufen.
Wer seine Analyse nicht mit der Wirkung des Sparens oder des Verschuldens auf die Einkommen der Unternehmen beginnt und schließlich beendet, kommt keinen Schritt weiter. Weil das in den üblichen Ableitungen nie getan wird, ist der Großteil der Ökonomik auf dem Niveau der schwäbischen Hausfrau geblieben. Selbst die deutschen Ordnungspolitiker, die die Marktwirtschaft wie ein Mantra vor sich hertragen, kennen die Einkommen und die Gewinne der Unternehmen in ihren Analysen nicht. Gesamtwirtschaftlich relevante Aussagen gibt es jedoch nur, wenn man die Residualeinkommen der Unternehmen in das Zentrum der Überlegungen stellt.
Für die Finanzpolitik der Bundesregierung sowie für die öffentliche Debatte bedeutet es, diese Wechselwirkungen in den Fokus zu nehmen. Wenn der deutsche Leistungsbilanzüberschuss weiter zurückgehen sollte und weder Unternehmen noch Haushalte ihr Sparverhalten ändern, wird der Staat nämlich keine Alternative haben, als sich höher zu verschulden, sofern er keine wirtschaftliche Krise verursachen will. Aber selbst, wenn er durch Nichtstun die Fortsetzung der Krise riskiert, werden die Schulden aufgrund geringerer Steuereinnahmen und höherer Sozialausgaben steigen. Solange die Politik, die Ökonomik und die mediale Berichterstattung sich weigern, auf der Ebene der Gesamtwirtschaft über staatliche Schulden zu sprechen, ist es absehbar, dass sämtliche Debatten und daraus folgende Maßnahmen zu kurz greifen.“
11. Mai 2020
Bundesverfassungsgericht – Woran Europa zerbricht
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 5. Mai 2020 zur Europäischen Zentralbank (EZB) wird in die Geschichte eingehen – zumindest darüber sind sich viele einig. Doch was die tieferen Ursachen für ein solches Urteil sind, darüber wird auf allen Seiten noch lange gerätselt werden. Sicher scheint mir nur, dass sich zukünftige Historiker schwer tun werden, das, was vorgegangen ist, zu verstehen. Sich zur Klärung der Umstände in eine Bibliothek zu begeben und nach den Ursachen zu forschen, wird diesmal nicht von Erfolg gekrönt sein. Man muss den Zeitgeist und sein mediales Echo kennen und verstehen, um die Frage beantworten zu können, wie es möglich ist, dass sich nachgewiesenermaßen intelligente Menschen total verrennen können.
Die acht Richterinnen und Richter (ein Mitglied hat gegen das Urteil gestimmt, ohne seine Meinung niederzulegen) haben sich in einem ökonomischen Urwald verlaufen, dessen Komplexität und Undurchdringlichkeit sie nicht gewachsen waren. Dass genau das passieren musste, hätten sie wissen können. In einem Urteil in ähnlicher Sache (hier zu finden, vom Januar 2014) schrieb die Richterin Lübbe-Wolf zur Begründung ihrer abweichenden Meinung unter anderem:
„Die Kompetenzen der Justiz hängen zwar, jedenfalls in normativer Hinsicht, nicht vom faktisch größeren oder geringeren Mut der Richter ab. Aber wo der Mut der Richter spätestens dann aus Rechtsgründen schwinden muss, wenn es zur Sache geht, dürfen sie sich auf die Sache gar nicht erst einlassen. Dass der vorliegende Beschluss dem Senat für seine später zu treffende verfahrensabschließende Entscheidung viele Möglichkeiten offenlässt, wortreich richterliche Zurückhaltung zu üben, spricht deshalb nicht für ihn. In Konstellationen, in denen die Rolle des Richters absehbar prinzipiell keine wirksame Intervention erlaubt, sollte richterliche Zurückhaltung schweigend geübt werden.“
Das ist exakt der Punkt, um den es geht. Die Richter sind diesmal wirklich zur Sache gegangen – mit verheerenden Folgen. Die Sache kreist nämlich gleich um mehrere der Fragen, die in der Ökonomik höchst umstritten sind, um es milde auszudrücken. Eigentlich müsste man sagen, das BVerfG hat genau bei den Fragen zugebissen, an denen sich die Ökonomen, auf die sich das Gericht hauptsächlich beruft, längst die Zähne ausgebissen haben.
Weil aber genau diese Fragen in Deutschland niemals offen diskutiert worden sind, konnte es passieren, dass sich das höchste Gericht inhaltlich auf eine Strömung beruft, die nie über die deutschen Grenzen hinaus gewirkt hat und von der Mehrzahl der wirklich international tätigen Ökonomen bisher nur milde belächelt wurde. Mehr noch, die deutsche Politik und die deutschen Leitmedien haben eine intellektuelle Dunstglocke entstehen lassen, die dem deutschen Stammtisch und, wie wir jetzt leider wissen, auch den FAZ-Lesern in Karlsruhe vorgegaukelt hat, es könne eine Rückkehr zum stillen Dorfteich der Deutschen Bundesbank geben, wo es für die Geldpolitik mit der Inflation einen leicht zu bekämpfenden Gegner gab und wo die anderen Länder Europas im Rahmen des Europäischen Währungssystems (EWS), dem Vorgänger der EWU, stillschweigend den Vorgaben aus Deutschland folgten.
Als vor einigen Monaten der frühere Verfassungsrichter Paul Kirchhoff mit der Behauptung auftrumpfte, der deutsche Sparer werde von der EZB enteignet, ahnte ich schon Böses. Der Mann ist genau aus dem Holz geschnitzt, das offensichtlich im höchsten deutschen Gericht besonders gut gedeiht. Krude Vorstellungen von Marktwirtschaft verwachsen dort mit absurden Ideen über die Steuerungsmöglichkeiten des Staates und seiner Zentralbank zu einem Stoff, der zwar zäh ist, aber vollkommen ungeeignet, um damit Häuser zu bauen. Insbesondere grenzüberschreitende Konstruktionen sind unmöglich.
Die Schulden und das Sparen
Ich will hier nicht viel zum Sparen selbst sagen, wir haben dazu in der Vergangenheit alle wichtigen Zusammenhänge wieder und wieder erklärt (hier, hier oder hier). Noch unmittelbar vor dem Urteil des Gerichts habe ich dazu den deutschen Ökonomen den Spiegel einer veränderten Welt vorgehalten. Der „arme Sparer“ steht Kirchhoff-gemäß im Zentrum der Karlsruher Überlegungen zur Verhältnismäßigkeit und damit zu den „Nebenwirkungen“ von Geldpolitik. Doch genau da muss er stehen, allerdings in einem ganz anderen Sinne, als Kirchhoff das meint. Auf Hilfe von der Geldpolitik kann der „arme“ Sparer in einer deflationären Situation gerade nichthoffen, weil es in einer deflationären Situation exakt darum geht, das Sparen zu entmutigen und das Verschulden zu ermutigen.
Die Erkenntnis, dass die Notenbank an einem bestimmten Punkt nicht mehr weiter kommt in dem Bemühen, über den Zins die Wirtschaft zu steuern und ihr Ziel zu erreichen, ist trivial. Selbst Mario Draghi hat es hunderte Male gesagt und die Staaten aufgefordert, ihrerseits mehr zu tun, was natürlich heißt, sich zu verschulden und für eine vernünftige Lohnentwicklung zu sorgen, weil es sonst logischerweise keinen Ausweg aus Wachstumsschwäche und deflationären Tendenzen gibt. Doch die ökonomische Logik ist nicht das Gebiet der Jurisprudenz. Weswegen sich das höchste deutsche Gericht nicht entblödet, auch gegenüber Italien seinen Vorurteilen freien Lauf zu lassen:
„Die mit dem PSPP unterstützte Senkung des allgemeinen Zinsniveaus entlastet damit unstreitig die Staatshaushalte der Mitgliedstaaten (vgl. Bundesverband öffentlicher Banken Deutschlands, 3 Jahre EZB-Wertpapierankäufe, S. 38 <30. November 2017>). Hierdurch besteht – trotz der vom Gerichtshof angenommenen „Garantien“ – die Gefahr, dass notwendige Konsolidierungs- und Reformbestrebungen nicht umgesetzt oder fortgesetzt werden (vgl. Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, Jahresgutachten 2017/2018, S. 172 f. <Dezember 2017>).“
Die „notwendigen Konsolidierungs- und Reformbestrebungen“! Wenn man nur klar sagen könnte, was das ist? Woher weiß ein Senat des Verfassungsgerichtes, was in Italien möglich und notwendig ist? Er beruft sich hier auf den Sachverständigenrat (SVR), kann aber offensichtlich nicht beurteilen, welche Position der SVR vertritt. Dass die extrem einseitig sein könnte, kommt den Richtern nicht in den Sinn. Die SVR-Position entbehrt bei sparenden italienischen Unternehmen und einem hohen Leistungsbilanzüberschuss des für Italien wichtigen Handelspartners Deutschland jeder Logik. Auch ein nationales Verfassungsgericht, das sich jahrelang mit einer europäischen Materie intensiv beschäftigt, sollte irgendwann begreifen, dass kein Land innerhalb einer Rechtsgemeinschaft und vor allem einer Währungsunion verstanden werden kann, ohne dass man alle ihr angehörenden Länder versteht – und das System, in dem sie gemeinsam wirtschaften.
Die unverstandene Währungsunion
Der Kern der explosiven Geschichte ist immer noch, dass in Deutschland die Konsequenzen einer Währungsunion unbekannt sind oder verdrängt werden. Verdrängt wird auf jeden Fall systematisch und dauerhaft, dass es Deutschland war, das in den ersten Jahren des Euro durch deutsche Deflation einen gewaltigen Keil in die EWU getrieben hat: Die deutsche Regierung drückte durch vielfältige Maßnahmen auf die deutschen Löhne und erhöhte dadurch die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen gegenüber den Währungspartnern. Genau das darf man in einer Währungsunion nicht tun.
Da es einen engen empirischen und theoretisch gut zu erklärenden Zusammenhang zwischen nationalen Lohnstückkostenentwicklungen und nationalen Inflationsraten gibt, läuft das Unterbieten des gemeinsamen Inflationszieles durch eine große Nation in der Union zwangsläufig darauf hinaus, dass es zu großen und anhaltenden Leistungsbilanzungleichgewichten und zu Deflation kommt. Leistungsbilanzungleichgewichte bedeuten automatisch Verschuldung zwischen Staaten. Dagegen kann die Zentralbank in einer Währungsunion aber nichts unternehmen, weil sie sich logischerweise nur nach dem Durchschnitt der Preisentwicklung aller Mitgliedsstaaten richten kann. Ergibt sich in der Summe aller Staaten eine Inflationsrate, die dem Mandat der Zentralbank entspricht, kann und darf die Geldpolitik nicht auf das Fehlverhalten eines einzelnen Mitglieds reagieren.
Und genau deswegen war das deutsche Lohndumping der fundamentalste und schwerste Verstoß gegen das gemeinsam beschlossene Ziel, eine Inflationsrate von knapp unter zwei Prozent zu erreichen. Hätte Deutschland die zwei Prozent so konsequent eingehalten wie Frankreich, hätte die EZB die über die zwei Prozent hinaus abweichenden Staaten per Zinserhöhung in die Schranken weisen können. Dann wäre es nur für kurze Zeit und in viel geringerem Umfang zu den Ungleichgewichten gekommen.
Durch das deutsche Unterlaufen des Inflationsziels aber waren der EZB die Hände gebunden: Die EZB kann immer nur ein und dieselbe Geldpolitik für alle Mitgliedsstaaten gleichzeitig machen. Das kam in den 2000er Jahren Deutschland sehr gelegen: Zwar waren die Zinsen gemessen an der deutschen Inflationsrate zu hoch, was der deutschen Binnennachfrage, insbesondere der Investitionsnachfrage, schadete. Aber der deutsche Sparer war zufrieden. Und via außenwirtschaftliche Überschüsse in der EWU und auf den internationalen Drittmärkten wurde wenigstens teilweise kompensiert, was intern verloren ging.
Was sich seither in der EWU abspielt, folgt unmittelbar daraus. Die EWU-Partner stehen unter ungeheurem Druck, ebenfalls die Löhne zu senken, um ihre Auslandsverschuldung zu begrenzen. Daraus aber ergibt sich wiederum eine Nachfrageschwäche im europäischen Binnenmarkt, die verhindert, dass insbesondere Frankreich und Italien ihre immer noch hohe Arbeitslosigkeit bekämpfen können. Das einzige Mittel, was man – wiederum aus rein logischen Gründen – dagegen einsetzen könnte, nämlich höhere staatliche Verschuldung, ist in der EWU verboten.
Nun aber passt den Deutschen die gemeinsame Geldpolitik nicht mehr, die auf die deflationären Prozesse in den EWU-Partnerländern reagieren muss. Der deutsche Sparer und mit ihm die deutschen Sparkassen und deutschen Versicherer sind nun nicht mehr zufrieden, weil niemand mehr da ist, der die Zinsen erwirtschaften kann, die in Deutschland so gern kassiert werden, ohne dass man sich selbst verschulden und Wachstum durch produktive Investitionen im eigenen Land in Gang bringen muss. Jetzt rächt sich bitter, immer nur auf die Verschuldung des Auslandes gesetzt zu haben. Denn inzwischen sind die deutschen Produktionsstrukturen dermaßen Richtung Außenwirtschaft verzerrt, dass das ganze Land ins Wanken gerät, wenn die Verschuldungsbereitschaft des Auslands versiegt. Dass dies in der Corona-Krise so plötzlich und umfänglich geschieht, war nicht vorauszusehen. Aber dass die deutsche Strategie falsch und hoch riskant war und ist, liegt seit gut 15 Jahren auf der Hand.
Aber genau aus dieser Geschichte, die absolut zentral ist für das Verständnis der bis heute andauernden Eurokrise, hat man in Deutschland ein Tabu gemacht. Aus diesem Tabu speist sich natürlich auch die vollkommene Ahnungslosigkeit der Verfassungsrichter. Kann man ihnen das zum Vorwurf machen? Ich bezweifle es. Das Gericht reflektiert die deutsche Lebenswirklichkeit, vom Bauernstammtisch in Niederbayern bis zum Krabbenfischer an der Nordsee, denen man auch nicht vorwerfen kann, dass sie nur das aufnehmen und verarbeiten können, was die Politik im Verein mit den großen Medien zum Thema macht.
Einen schlagenden Beweis für das Versagen der Medien hat gerade das ZDF geliefert (Link funktioniert leider nicht mehr, HF). In einer 45-minütigen Dokumentation über die „sieben größten Irrtümer des Euro“ werden die deutschen Leistungsbilanzüberschüsse, das deutsche Lohndumping und seine deflationären Folgen für die gesamte Eurozone nicht mit einem Wort erwähnt. Allerdings darf Hans-Werner Sinn seine abstruse Kapitalflusstheorie (die u. a. hier auseinandergenommen wird) erklären. So ein Versäumnis eines bedeutenden Mediums mag nicht unmittelbar unter den Begriff fake news fallen, es ist aber fake Information, weil dem Zuschauer suggeriert wird, Deutschland habe alles richtig gemacht.
In der Weigerung der Politik und der deutschen Öffentlichkeit, über diesen deutschen Pfeil im europäischen Fleisch zu reden, ist die Ignoranz des Karlsruher Urteils begründet. Weder die SPD noch die Grünen haben sich von ihrer Agenda-Politik klar abgewendet. Der Bundespräsident, der in jeder Sonntagsrede den großen Europäer gibt, hat nie gesagt, dass er zusammen mit seinem damaligen Bundeskanzler letztlich zu verantworten hat, was nun geschieht. Angela Merkel und die Ihren waren immer froh, dass Rot-Grün eine „Arbeit“ geleistet hat, die sich die Union nie getraut hätte und die sie nicht hätte durchsetzen können. Auch die Union und die FDP haben zum Programm erhoben, zur deutschen Causa zu schweigen.
Der Monetarismus
Angesichts solcher Fehlleistungen ist es fast überflüssig, zu konstatieren, dass die Urfehler der Konstruktion von Maastricht bis heute nicht behoben sind, ja nicht einmal diskutiert werden. Maastricht war auf Monetarismus gebaut. Monetarismus aber ist eine Fiktion. Die Fiktion, es gebe eine Geldmenge, die von einer unabhängigen und rein technokratisch geführten Notenbank so gesteuert werde, dass am Ende die gewünschte Inflationsrate herauskäme. Das ist der Traum vieler Ökonomen vom neutralen Geld.
Doch dieser Traum hat nichts, absolut nichts mit der Wirklichkeit zu tun. Weil man aber zu Beginn der neunziger Jahre, als der Maastricht-Vertrag entstand, fest an diese Fiktion geglaubt hat (manche, wie der Sachverständige Wieland, glauben heute noch daran), hat man eine Trennung von Geld-und Wirtschaftspolitik in den Vertrag geschrieben, die vollkommen lebensfremd ist. Genau dieser Traum war es auch, der Deutschland darauf beharren ließ, Geldpolitik könne völlig losgelöst von der realen Welt agieren – und genau deswegen dürfe die Zentralbank kein anderes Ziel als Preisstabilität verfolgen, sondern alle anderen hätten sich an die Zentralbankvorgaben anzupassen. Das war exakt das Gegenteil der Verhältnismäßigkeit, die heute das Verfassungsgericht fordert.
All das müssen Verfassungsrichter nicht wissen. Aber sie müssen sich kundig machen. Niemand würde einem Statiker die Überprüfung einer Brücke anvertrauen, der nicht auf dem neuesten Stand der Technik ist. Wenn zwischen dem Bau der Brücke und seiner Überprüfung neue technische Erkenntnisse gewonnen wurden, muss er die berücksichtigen. Er kann sich gegen Fehler bei der Überprüfung nicht mit dem Argument zur Wehr setzen, er habe auf dem Stand des Wissens von vor dreißig Jahren geprüft. Der Monetarismus ist von allen bedeutenden Zentralbanken der Welt ad acta gelegt worden, weil eine Geldmengensteuerung nicht umgesetzt werden kann. Zentralbanken machen via Zinsen Wirtschaftspolitik, was sonst? Damit ist die Abwägung der Wirkungen dieser Politik auf die gesamte Wirtschaft eine Selbstverständlichkeit und die Prüfungsaufforderung des BVerG in Sachen Verhältnismäßigkeit daher vollkommen unangemessen.
Ob Notenbanken, die einfach Wirtschaftspolitik machen, unabhängig sein sollten, darüber kann man lange streiten. Jedenfalls sind die technokratischen Argumente für die Unabhängigkeit, die der Monetarismus vorgebracht hat, samt und sonders hinfällig. Wenn man sich jedoch trotz der Überwindung der monetaristischen Fiktion für Unabhängigkeit entscheidet, so wie das Europa getan hat, ist es selbstverständlich, dass eine solche Institution weder von nationalen Verfassungsgerichten noch von nationalen Regierungen und nationalen Parlamenten Ratschläge in Sachen Verhältnismäßigkeit entgegennehmen muss.
Im Übrigen sind alle Notenbanken viel enger in die praktische Gestaltung der Wirtschaftspolitik eingebunden, als das nach außen den Anschein hat. Die EZB ist bei den Sitzungen der Eurogruppe inklusive Vorbereitungstreffen zugegen, bei G 7, bei G 20 und in den übrigen internationalen Organisationen, die sich mit Finanzfragen befassen. Eine von der Politik völlig losgelöste Notenbank, die im Elfenbeinturm einsame Entscheidungen trifft, gibt es nicht und hat es auch nie gegeben.
Ehrlich wäre es, die Europäischen Verträge inklusive des Maastricht-Vertrags zu ändern und damit den neuen Zeiten und den neuen Erkenntnissen anzupassen. Aber dann müsste Deutschland ja Abschied nehmen von seinen seit Jahrzehnten gepflegten Illusionen. Wer würde diesem Land und seiner Politik zutrauen, endlich ehrlich mit sich selbst zu sein?