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Deutsche Wirtschafts- und Finanzpolitik, Gastbeiträge

Das Reformpaket der Koalition – kein Schritt in die richtige Richtung

Die schwarz-rote Koalition hat sich Anfang Juli auf ein Reformpaket geeinigt, das „Deutschland wieder flott“ machen solle, wie Bundeskanzler Friedrich Merz meinte. Kernelemente sind eine Steuerreform, wenn auch in wesentlich kleinerem Umfang als ursprünglich geplant, Lockerungen im Arbeitsrecht, eine deutliche Ausweitung der Befristungen von Arbeitsverträgen, eine Pflicht zur Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Krankheitstag und die Lockerung des Kündigungsschutzes für Topverdiener. Zudem sind eine Umsetzung der Rentenreform entsprechend der Vorschläge der Rentenkommission sowie ein Verbot der Enteignung von Wohnungskonzernen vorgesehen. Nicht zuletzt einigten sich die Koalitionäre auf einen umfassenden Bürokratieabbau.

Die Reaktionen

Das Reformpaket löste ein unterschiedliches Echo aus: Während insbesondere die ambitionierten Vorhaben zum Bürokratieabbau häufig positiv bewertet wurden – so etwa von Tanja Gönner, der Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbandes der Deutschen Industrie –, gingen vielen Kritikern andere Maßnahmen nicht weit genug, so etwa bei der Deregulierung der Arbeitsmärkte, insbesondere der Regelung beim Kündigungsschutz (Veronika Grimm, Wirtschaftsweise), oder bei der Steuerreform (Peter Bofinger, ehemaliger Wirtschaftsweiser). 

Wenig Beachtung fand demgegenüber die Frage, ob die grundlegende Ausrichtung der Maßnahmen tatsächlich geeignet ist, die Konjunktur zu beleben. Denn es handelt sich überwiegend um Maßnahmen der Angebotspolitik. Was ist damit gemeint?

Der Bedeutungsgewinn der Angebotspolitik

Die Angebotspolitik erlebte in den 1980er Jahren ihren Durchbruch und ihre Blütezeit (Flassbeck 2024, S. 55ff), nachdem sich die westlichen Industrieländer im Zuge der Ölpreisschocks 1973 sowie 1979/1980 mit einer Stagflation konfrontiert sahen, also der Gleichzeitigkeit von Inflation und Stagnation (und der damit verbundenen Arbeitslosigkeit), die nach der keynesianischen Theorie scheinbar nicht auftreten konnte. Zwar muss man einschränkend feststellen, dass das gleichzeitige Auftreten von hoher Inflation und Arbeitslosigkeit in jener Keynes-Interpretation nicht vorgesehen war, die in der Nachkriegszeit eine hegemoniale Stellung gewonnen hatte: der „neoklassischen Synthese“ (dazu ausführlicher Grunert/Paetz 2021). Doch solche Differenzierungen wurden kaum vorgenommen. Stattdessen setzte sich weitgehend die Auffassung durch, dass der Keynesianismus versagt habe.

In den USA sorgte US-Präsident Ronald Reagan ab 1981 dafür, dass statt „linker Nachfragepolitik“ nunmehr „rechte Angebotspolitik“ betrieben wurde. Reagans angebotsorientierte Wirtschaftspolitik umfasste fünf Komponenten: „eine große allgemeine Steuersenkung, eine Kürzung der Sozialausgaben, eine deutliche Erhöhung der Verteidigungsausgaben, weniger staatliche Regulierung und eine Begrenzung des Geldmengenwachstums“ (Thurow 1983, S. 129). Zumindest die ersten vier dieser Maßnahmen weisen eine deutliche Parallele zur aktuellen Politik und zu den beschlossenen Reformvorhaben in Deutschland auf. Zu beachten ist, dass nach Ansicht der Anhänger der Angebotspolitik Steuersenkungen nicht im keynesianischen Sinne über eine wachsende Gesamtnachfrage Produktion, Beschäftigung und Einkommen steigern. Vielmehr soll ein stärkerer Anreiz zu produktiven Aktivitäten geschaffen werden, deren Nettoerträge sich bei Steuerentlastungen erhöhen würden. Es seien also nicht die Nachfrageeffekte von Steuersenkungen, die die Beschäftigung positiv beeinflussten, sondern die Wirkungen auf der Produktionsseite.

Das Say’sche Gesetz als Grundlage

Im Kern berufen sich die Angebotsökonomen immer noch auf das sogenannte „Say’sche Gesetz“. Nach diesem Gesetz schafft sich jedes Angebot seine eigene Nachfrage. Oder anders ausgedrückt: Die Produktion erzeugt eine Nachfrage in Höhe der angebotenen Gütermenge. 

Etwas vereinfacht gesagt basiert die entsprechende Argumentation auf der Erkenntnis, dass der Akt der Produktion ein Einkommen erzeugt, das den gesamten Kosten der Produktion entspricht. Da der einzige Grund für die Teilnahme am Produktionsprozess darin bestehe, das für den Konsum der produzierten Güter erforderliche Einkommen zu erzielen, wäre es irrational zu arbeiten, um ein Einkommen zu verdienen, das nicht ausgegeben werde. Wenn aber die Menge an produziertem Angebot stets mit der dazu passenden Menge an Nachfrage einhergeht, kann es logischerweise nie zu einem Nachfragemangel kommen. Folglich sollte sich die Wirtschaftspolitik darauf beschränken, für möglichst „produzentenfreundliche“ Angebotsbedingungen in der Volkswirtschaft zu sorgen – um eine ausreichende Nachfrage brauche sie sich nicht zu kümmern (vgl. auch Flassbeck 2014, S. 197).

Keynes wandte sich gegen das Say’sche Gesetz (Keynes 1967, S. 25f), da das im Produktionsprozess erzeugte Einkommen nicht notwendigerweise vollständig wieder ausgegeben wird. Man kann einen Teil seines Einkommens in liquider Form – in Form von Geldvermögen – sparen, statt die produzierten Güter zu kaufen. Das heißt: Das Say’sche Gesetz kann nur für eine geldlose Wirtschaft zutreffen, in der Einkommen nicht in Form von Geldvermögen gespart werden kann.

Abgesehen davon ist die Vorstellung, dass sich jedes Angebot praktisch automatisch seine eigene Nachfrage schafft, schon deshalb verkürzt, weil sie selbstverständlich nur für jedes verkaufte Angebot gilt. Wenn ein Produzent eine Ware am Markt anbietet, für die er keine Kaufinteressenten findet, kann er nicht in Höhe der Produktion, die er nicht abgesetzt hat, andere Güter nachfragen, da er mit dieser Produktion kein Einkommen erzielt hat.

Gesamtwirtschaftlich bestimmen die Ausgaben das Einkommen

Generell führt es in die Irre, die Angebotsseite der Volkswirtschaft ins Zentrum der Analyse zu stellen und der Nachfrageseite keine oder keine wesentliche Bedeutung beizumessen. Zwar ist auf individueller Ebene – also etwa der Ebene des einzelnen Privathaushalts – das Einkommen unabhängig von den Ausgaben (ein Haushalt verdient nicht mehr, wenn er mehr einkauft); das Volkseinkommen hingegen ist nicht unabhängig von den Ausgaben. Vereinfacht gesagt: Je mehr ausgegeben wird, desto mehr wird verdient. Je mehr die Menschen einkaufen, desto mehr Menschen sind beschäftigt, desto größer ist die Zahl der Menschen, die ein Einkommen beziehen, und desto höher ist das laufende Volkseinkommen. Wenn jemand Geld ausgibt, schafft dies Einkommen für andere. Mit anderen Worten: Gesamtwirtschaftlich gehen die Ausgaben den Einkommen voraus – und nicht umgekehrt.

Hieraus lässt sich eine Grundregel der Makroökonomik ableiten. Sie besagt, dass die Gesamtausgaben in einer Volkswirtschaft dem Einkommen und der Produktion entsprechen, die wiederum die Nachfrage nach Arbeitskräften bestimmen. Eine Volkswirtschaft ist nachfrage- und nicht angebotsgetrieben. Damit Einkommen und Produktion wachsen können, muss es ein Wachstum der Ausgaben geben. Wenn Arbeitslosigkeit herrscht, bedeutet dies, dass die Gesamtausgaben nicht ausreichen, um genügend Produktion und damit genügend Arbeitsplätze für alle Arbeitswilligen zu schaffen. Die Lösung besteht dann darin, dass der Staat entweder direkt seine Ausgaben erhöht, um den Absatz im Privatsektor zu steigern und dadurch weiteres Einkommen anzuregen, und/oder die Steuern senkt, was zu höheren privaten Ausgaben führen kann (wobei Steuersenkungen im Allgemeinen weniger effektiv in der Stimulierung der Ausgaben sind als direkte Staatsausgaben).

Die Erkenntnisse Kaleckis

Dass auf gesamtwirtschaftlicher Ebene die Kausalität von den Ausgaben zum Einkommen verläuft, lässt sich durch einen Rückgriff auf die Gewinntheorie des bedeutenden polnischen Ökonomen Michal Kalecki untermauern, der bereits vor über 70 Jahren (nämlich 1954) den makroökonomischen Ursprung der Gewinne untersucht hat (Nachdruck in: Kalecki 1971, S. 78-92)[1]: Kaleckis Ausgangspunkt ist die Verteilungsseite des BIP (Bruttoinlandsprodukt), die aussagt, dass das BIP gleich der Summe aus Lohneinkommen und Gewinneinkommen ist. Gewinneinkommen sind sogenannte residuale Einkommen. Dies bedeutet, dass ihre Bezieher – anders als die Lohneinkommensbezieher mit ihren kontraktbestimmten Einkommen – zu Beginn einer Planungsperiode noch nicht wissen, wie hoch ihr Einkommen am Ende dieser Zeitperiode ausfallen wird. Kalecki beschäftigt sich nun mit der Frage, wovon ihr Einkommen in seiner Gesamtheit abhängt. 

Im Folgenden werden die Überlegungen Kaleckis, die heute noch genauso aktuell sind wie zur Zeit ihrer Entstehung, kurz vorgestellt. Dabei weicht die Darstellungsweise geringfügig von derjenigen Kaleckis ab, ohne dass sich dadurch etwas an den Ergebnissen ändert.

Kalecki betrachtet das Bruttonationaleinkommen (früher: Bruttosozialprodukt) von der Ausgaben- und von der Einkommenseite. Er geht dabei zunächst von der vereinfachenden Annahme einer geschlossenen Volkswirtschaft ohne Staat aus[2] und unterscheidet nach den jeweiligen Einkommensarten zwischen Arbeitnehmern (Lohneinkommen) und Kapitaleignern (Gewinneinkommen). Unter diesen Voraussetzungen setzt sich das Bruttonationaleinkommen (GNP) eines Landes von der Ausgabenseite betrachtet wie folgt zusammen:

GNP = C + I,

wobei C den privaten Konsum und I die privaten (Brutto-) Investitionen bezeichnen.

Von der Einkommenseite her gilt:

GNP = W + P,

wobei W für die Arbeitnehmerentgelte (Löhne und Gehälter) und P für die Gewinne steht. Die Gewinne (P) sind Bruttogewinne und enthalten Abschreibungen, einbehaltene Gewinne, Dividenden, Mieten, Zinsen etc.

Die zwei Formeln für das Bruttonationaleinkommen (GNP) lassen sich gleichsetzen:

W + P = C + I

Oder:

P = C + I – W

Nimmt man – wie Kalecki – aus Vereinfachungsgründen zusätzlich an, dass die Arbeitnehmer ihr gesamtes Einkommen ausgeben (d. h. ihr Konsum = W ist, sie also nicht sparen), so stellt (C – W) denjenigen Teil des Konsums dar, der den Kapitaleignern zuzurechnen ist.

Die zuletzt genannte Gleichung lässt sich also so lesen, dass die Bruttogewinne (P) gleich dem Konsum der Kapitaleigner (C – W) plus den Bruttoinvestitionen (I) sind. Die interessante Frage ist nun die, wie die Wirkungsrichtung verläuft: Bestimmen die Gewinne in einem gegebenen Zeitraum den Konsum der Kapitaleigner und die Investitionen oder gilt das Umgekehrte?

Die Antwort auf diese Frage hängt nach Kalecki davon ab, worüber die Kapitaleigner die direkte Entscheidungsgewalt haben. So können sie sich entscheiden, in einer gegebenen Zeitperiode mehr zu konsumieren und/oder zu investieren als in der vorangegangenen Periode, aber sie können nicht entscheiden, mehr zu verdienen. Somit sind es ihre Investitions- und Konsumentscheidungen, die die Gewinne bestimmen, und nicht umgekehrt (wie man intuitiv vermuten könnte). Die Kausalität läuft von den Ausgaben zum Gewinneinkommen: Höhere Ausgaben führen zu höheren Gewinnen.

Diese Erklärung Kaleckis lässt sich auf die Gesamtwirtschaft übertragen: Auch auf gesamtwirtschaftlicher Ebene verläuft die Wirkungsrichtung von den Ausgaben zum Einkommen. Die Begründung ist analog zu Kaleckis Argument: Eine Gesellschaft kann sich entscheiden, mehr auszugeben, aber sie kann nicht beschließen, mehr Einkommen zu haben. Die Ausgaben werden nicht zwingenderweise durch das Einkommen beschränkt, da es den Wirtschaftssubjekten – etwa den privaten Haushalten und Unternehmen – möglich ist, mehr auszugeben, als sie an Einkommen haben. Dies deshalb, weil Kreditinstitute die Mittel zur Finanzierung zusätzlicher Ausgaben bereitstellen können, was dann wiederum mehr Einkommen erzeugt. Dabei ist es wichtig zu wissen, dass sich Banken nicht vorab von Kunden oder von der Zentralbank Geld beschaffen müssen, um ein Darlehen gewähren zu können. Vielmehr erzeugen sie bei jeder Kreditvergabe an einen Bankkunden per Buchungssatz zusätzliche Einlagen (dazu ausführlicher Steinhardt/Grunert 2015a und 2015b). Anders als oft angenommen, verleihen Banken also weder vorhandene Kundengelder noch Zentralbankgeld.

Warum die Angebotspolitik nicht zur Konjunkturbelebung taugt 

Nimmt man die oben genannte grundlegende Regel der Makroökonomik zur Kenntnis, so wird deutlich, dass Maßnahmen der Angebotspolitik die Konjunktur nicht beleben können. Denn eine Volkswirtschaft, die sich in einer Rezession befindet, hat ein Nachfrageproblem. Angebotspolitische Reformen konzentrieren sich aber zumeist auf den Arbeitsmarkt und dabei – direkt oder indirekt – auf Lohnkostensenkungen. Dazu gehören beispielsweise nicht nur eine Reduktion des Lohnniveaus, sondern auch eine Verringerung des Kündigungsschutzes, ein erleichterter Einsatz befristeter Arbeitsverträge, eine Schwächung der Verhandlungsmacht der Gewerkschaften, Kürzungen der Lohnnebenkosten, die Senkung der Arbeitslosenunterstützung, die Schaffung eines flexiblen Niedriglohnsektors oder die Anhebung des allgemeinen Renteneintrittsalters. 

Mehrere der von der schwarz-roten Koalition beschlossenen Maßnahmen – etwa die jetzt mögliche sachgrundlose Befristung von Arbeitsverträgen bis zu vier Jahren mit einer sechsmaligen Verlängerung, die Anhebung des gesetzlichen Rentenalters oder die Lockerung des Kündigungsschutzes für Gutverdiener – gehen in diese Richtung. Und dabei wird es nicht bleiben. In einem Brandbrief an Bundeskanzler Merz forderten kürzlich Wirtschaftsverbände und Vertreter bekannter bayerischer und baden-württembergischer Unternehmen die Einlösung der gegebenen Versprechen und mehr Tempo bei den Reformen. Die Arbeitskosten müssten herunter:

„Wir fordern echte Strukturreformen in allen Zweigen der Sozialversicherung, die an der Kostenseite ansetzen und den stetigen Anstieg der Ausgaben abbremsen. Nur wenn das gelingt, können wir die Arbeitskosten am Standort Deutschland wieder auf ein Niveau senken, das im internationalen Vergleich wettbewerbsfähig ist“ (zitiert nach Handelsblatt vom 21.08.2026).

Unterstützung kommt von Unternehmern wie Nikolas Stihl, Martin Brudermüller und Martin Herrenknecht, die für eine Verlängerung der Arbeitszeit ohne Lohnausgleich plädieren, um die Arbeitskosten zu senken (Handelsblatt, 13.08.2026). 

Kanzleramtsministerin Nina Warken hat dann im „ZDF-Morgenmagazin“ auch bereits Verständnis für die Forderungen der Unternehmen und Wirtschaftsverbände gezeigt und auf Handlungsbedarf bei Themen wie Lohnnebenkosten und Flexibilisierung der Arbeitszeiten hingewiesen. Zwar gibt es seit der Sachsen-Anhalt-Wahl vor allem in der SPD Stimmen, die Reformpläne etwa zur Rente, zu den Krankschreibungen oder zu den Steuern noch einmal zu überdenken, aber die Medien warnen vehement davor, jetzt die Reformen wegen des AfD-Erfolges aufzuweichen. „Denn ohne Reformen kein Wachstum“ – so beispielsweise das Handelsblatt (10.09.2026).

Lohnsenkungen sind keine Lösung

Da stellt sich die Frage, auf welche Weise sich die segensreichen Wirkungen dieser „echten Strukturreformen“ entfalten sollen. Offenbar liegt dem die simple Idee zugrunde, dass niedrigere Löhne die Gewinne der Unternehmen erhöhen und damit mehr Investitionen, Wachstum und Beschäftigung schaffen. 

Doch dies ist eine Behauptung, die sich bei näherer Betrachtung als nicht haltbar erweist. Denn eine Senkung der Nominallöhne führt bei (zunächst) nicht sinkenden Preisen und folglich fallenden Reallöhnen zu einer abnehmenden realen Konsumnachfrage der Arbeitnehmerhaushalte[3]. Ein Ausfall bei der realen Gesamtnachfrage würde nur dann nicht eintreten, wenn die Unternehmen unmittelbar nach der Lohnkürzung mehr Arbeitskräfte einstellten, deren Nachfrage den Verlust bei den bereits beschäftigten Arbeitnehmern exakt ausgliche, oder die Unternehmen sofort in Höhe der ausgefallenen Konsumnachfrage zusätzlich investierten oder die Unternehmerhaushalte in entsprechender Größenordnung zusätzlich konsumierten. 

All dies ist nicht zu erwarten: Denn die Unternehmen erhalten auf ihrem binnenwirtschaftlichen Absatzmarkt durch die fallende Nachfrage der Arbeitnehmerhaushalte und die daraus resultierende sinkende Auslastung der Kapazitäten ein negatives Signal, das ihre Investitionsbereitschaft dämpft und nicht etwa anregt. Mehr als unwahrscheinlich ist auch, dass die Unternehmen bzw. die Unternehmerhaushalte aus einer Situation der Unterauslastung der Kapazitäten heraus sofort damit beginnen, neue Arbeitskräfte einzustellen resp. ihre Konsumausgaben deutlich zu erhöhen, nur weil sich ihre Kostensituation verbessert hat.

Dies umso weniger, als die Unternehmen notwendigerweise unter der Restriktion unsicherer Zukunftserwartungen agieren. Selbst wenn ein einzelnes Unternehmen dazu tendierte, aufgrund der Kostenentlastung mehr Arbeitskräfte einzustellen oder zusätzlich zu investieren, so weiß es doch nie, wie seine Konkurrenten reagieren, ob im Fall eigener sofortiger Neueinstellungen auch die anderen Unternehmen des Landes uno actu mehr Personen beschäftigen oder nicht (und Neueinstellungen würden sich aus Sicht eines einzelnen Unternehmens nur dann rentieren, wenn sich alle anderen Unternehmen genauso verhielten, d. h. in gleicher Weise Einstellungen vornähmen), es weiß auch nicht, wie sich die Sparquote der privaten Haushalte entwickelt, es weiß vor allem nicht, ob der Wettbewerb am Gütermarkt es nicht doch nach einiger Zeit zwingen wird, die durch die Lohnkürzung ermöglichte Kostensenkung teilweise oder ganz in den Preisen weiterzugeben.

Für rational handelnde Unternehmen liegt es daher nahe, zunächst abzuwarten, wie sich die Nachfragesituation entwickelt und wie sich die Lohnsenkung auf ihre Gewinne auswirkt. Wenn aber die Unternehmen bzw. Gewinneinkommensbezieher nicht sofort reagieren, sondern sich mit Neueinstellungen, zusätzlichen Investitionen oder zusätzlichem Konsum zunächst einmal zurückhalten, bis sie überzeugt sind, dass sich ihre Gewinnsituation tatsächlich – auch längerfristig – verbessern wird, ist ein Nachfrageausfall unvermeidlich. Bei einem Nachfragerückgang aber werden die Unternehmen kaum ihre Produktion ausweiten oder ihre Investitionen erhöhen, wenn der vorhandene Kapitalstock vollständig ausreicht, um die aktuelle (abnehmende) Nachfrage nach Waren und Dienstleistungen zu befriedigen. 

Gehen die Unternehmen schließlich dazu über, mit Preissenkungen auf die Absatzschwierigkeiten bzw. den lohnbedingten Nachfrageausfall zu reagieren – und dies ist ja erwünscht, um die Wettbewerbsfähigkeit des Landes nach außen hin zu verbessern – , kann sich die Nachfrageschwäche dadurch sogar noch verstärken: Konsumenten verschieben Käufe auf die Zukunft, da die gewünschten Produkte bald ja noch preisgünstiger werden; für Sachinvestoren ist bei sinkenden Absatzpreisen die Kalkulationsgrundlage so unsicher, dass sie Investitionsprojekte verzögern – und zwar unabhängig davon, ob und wie sehr sie sich auf der Kostenseite durch die Lohnsenkungen entlastet fühlen.

Dass es wenig Sinn ergibt, erneut mittels Lohnzurückhaltung auf steigende Exporte bzw. eine Verbesserung der internationalen Wettbewerbsposition Deutschlands zur Lösung seiner binnenwirtschaftlichen Probleme zu setzen, sollte inzwischen eigentlich unstrittig sein. Denn der Unmut der deutschen Handelspartner über das deutsche Exportüberschuss-Modell ist in den letzten Jahren spürbar gewachsen. Donald Trumps Zollpolitik, mit der er erreichen will, dass die Importe der USA – gerade aus Deutschland – gebremst werden und somit das US-Leistungsbilanzdefizit sinkt, zeigt dies besonders deutlich.

Angebotspolitik ist der falsche Weg

Die Vorstellung, man müsse nur angebotsseitig die Produktionsbedingungen verbessern und die zahlungsfähige Nachfrage komme dann von alleine, ignoriert – wie in diesem Beitrag gezeigt werden sollte – grundlegende makroökonomische Zusammenhänge. Bürokratieabbau, Reformen der Produktmarktregulierung (wie etwa die Erleichterung von Unternehmensgründungen etc.), Maßnahmen zur Stärkung des Wettbewerbs und ähnliche Mittel der Angebotspolitik können nicht zur Beseitigung eines fundamentalen Nachfragemangels beitragen. Noch viel weniger können dies angebotspolitische Maßnahmen zur „Flexibilisierung“ der Arbeitsmärkte, die regelmäßig Reduzierungen der Lohnkosten intendieren. 

Selbst wenn man einmal unterstellt, dass all die genannten Maßnahmen tatsächlich eine effizienzsteigernde Wirkung haben, entfalten diese Effizienzgewinne ihre positiven Effekte erst dann, wenn eine zahlungsfähige Nachfrage nach den Gütern entsteht, die nun effizienter produziert werden könnten als zuvor. Denn veränderte Strukturen entwickeln niemals aus sich heraus Nachfrage. Vielmehr kann eine nachfragebedingte Wirtschaftskrise nur überwunden werden, wenn es zu positiven Nachfrageeffekten kommt, die zu einer verbesserten Kapazitätsauslastung der Unternehmen und zu optimistischeren Zukunftserwartungen der Konsumenten führen. Kurzum: Zusätzliche Nachfrage entsteht nicht aus dem Nichts – sie muss von irgendwoher kommen. 


[1] Kalecki steht mit seinen Überlegungen nicht allein: Andere Ökonomen kommen unabhängig von ihm zu ähnlichen Ergebnissen, wenngleich ihre Analysen nicht ganz so präzise sind und die Gewinnkomponenten weniger genau aufschlüsseln. Vgl. z.B. Lautenbach 1952, S. 25f und Grass/Stützel 1983, S. 320f.

[2] Kalecki erweitert sein Modell später um den Auslands- und Staatssektor; gleichzeitig hebt er die anfängliche Annahme auf, dass die Arbeitnehmer nicht sparen. Für die folgende Argumentation ist das einfache Modell Kaleckis ausreichend.

[3] Vorausgesetzt ist hier, dass die Arbeitnehmerhaushalte ihre Sparquote nicht verringern.